Barrierefreiheit

 

BARRIEREFREIHEIT wird bei uns großgeschrieben

Die Wegeführung sollte bei Bedarf immer alternative Routen in der Kartenansicht anbieten für Menschen mit Einschränkungen. Ebenso muss schon der digitale Lageplan an sich für alle Nutzer zugänglich sein.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), basierend auf der europäischen Norm EN 301 549 (engl. European Accessibility Act, EAA), tritt am 28. Juni 2025 eine Verordnung in Kraft, die B2C-Webseiten verpflichtet, die Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA zu erfüllen.

Wir beraten Sie gerne, wie Orientierung und Wegeführung auf Ihrer Webseite über einen interaktiven digitalen Lageplan realisiert werden können, sodass Inhalte für alle Anwender zugänglich, verständlich und leicht zu bedienen sind.

 

Höhenverstellbarer Interaktionsbereich

Der Interaktionsbereich der Anwendungen ist höhenverstellbar. Für eine barrierefreie Bedienung können auch Rollstuhlfahrer aus sitzender Position alle Bedienelemente erreichen.

 

Alternative Wegeführung unter Vermeidung von Hindernissen

Hindernisse wie (Roll-)Treppen werden für eine barrierefreie Wegführung berücksichtigt und alternative Wege über Aufzüge und Rampen aufgezeigt. Per Klick auf den Button „Barrierefreie Wegführung“ lässt sich jederzeit eine alternative, barrierefreie Route berechnen und anzeigen, sodass Nutzer ihr Ziel komfortabel und ohne Hindernisse erreichen können.

Zurück
Zurück

Intelligente Tastatur

Weiter
Weiter

Split-Screen